Checkliste Hausübergabe / Reinigung
Ihre Liegenschaft hat einen neuen Eigentümer gefunden?
Mit unserer Checkliste klappt die Haus- oder Wohnungsübergabe reibungslos!
Sind sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie über die Kaufmodalitäten einig und ist der Kaufpreis vollständig überwiesen, folgt nun der letzte Schritt beim Eigentümerwechsel: Die Haus- oder Wohnungsübergabe.
Bereits vor Abschluss des Kaufvertrages sollten sich Käufer und Verkäufer über die Details der Übergabe einigen. Neben allgemeinen Angaben, die in einen Kaufvertrag gehören, können die Parteien im Vertrag auch individuelle Punkte festhalten. Ein Beispiel hierfür ist die Übernahme von Einrichtungsgegenständen und wie viel Ablöse der Käufer dafür zahlt. Oder ob das Objekt besenrein (das macht beispielsweise dann Sinn, wenn ein Käufer Renovationen/Umbauten vor dem Einzug plant) oder gereinigt übergeben wird.
Worauf sonst noch zu achten ist und welche Unterlagen dem neuen Eigentümer übergeben werden sollten:
Unsere Checkliste bietet Unterstützung für eine möglichst reibungslose Übergabe!
Folgende Unterlagen sind an den Käufer zu übergeben:
- Pläne, Handwerkerverzeichnis (sofern noch vorhanden)
- Nutzungs- und Verwaltungsordnung von Miteigentumsanteilen
- Reglemente, Stockwerkeigentumsbegründung (bei Eigentumswohnungen)
- Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei Eigentumswohnungen)
- Letzte Kostenabrechnungen mit Budget
- Haftpflicht- oder Schadenversicherungspolicen, die die Liegenschaft betreffen (ohne Hausratversicherung)
- Anschlussvertrag an Antennengenossenschaft
- Sicherheitsschein zur Schliessanlage
- Sämtliche Schlüssel (Haus-, Briefkasten-, Garagen-, Keller-, Zimmerschlüssel)
- Fernsteuerung für Garagentor
- Betriebsanleitungen für sämtliche Geräte
- Garantiescheine (falls noch vorhanden)
- Serviceverträge sind in der Regel zu kündigen
Abrechnungen:
- Elektrizitätswerk benachrichtigen und Zählerstand ablesen lassen
- Wasserversorgung benachrichtigen und Wasserzähler ablesen lassen
- Ölstand effektiv, Kehrrichtgebühren, kantonale Gebäudeversicherung, Fernsehgebühren können dem neuen Eigentümer pro Rata in Rechnung gestellt werden
- Bei Übernahme von Inventar Preis fixieren und eventuell Inventarliste schriftlich erstellen
Reinigung:
Der Käufer erwartet grundsätzlich, dass er die Liegenschaft so übernehmen kann, wie Sie das für sich selbst gerne hätten. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich vorgängig mit dem Käufer absprechen, ob er eventuell eine Sanierung plant.
- Die gesamte Liegenschaft sollte vollständig und gründlich gereinigt übergeben werden.
Dazu gehört auch die Reinigung
- aller Geräte
- Einbauschränke
- Bäder
- Fenster
- Simse
- Storen
- Lichtschächte
- Garage
- Schuppen
- Sitzplatz
- Balkone
- Waschküche inkl. Geräte
- Keller
- Estrich
- Abstellräume - Teppiche shampoonieren
- Eventuell Löcher in den Wänden ausbessern
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